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Öffnungszeiten

Haus- und Benutzungsordnung

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Nutzung des Leistungsangebots der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH und der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH durch deren Gäste im BADEPARADIES SCHWARZWALD. Die Badeparadies Schwarzwald TN GmbH und die Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH werden nachstehend zusammen „die BPS" genannt. Betreiber des „Foyer" sind die Badeparadies Schwarzwald TN GmbH und die Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH gemeinschaftlich. Alleiniger Betreiber des „Galaxy" ist die Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH. Alleiniger Betreiber der „Palmenoase" und des „Palais Vital" ist die Badeparadies Schwarzwald TN GmbH. Auf nachstehenden Absatz (4) wird verwiesen.

(2) Besondere Vereinbarungen der BPS mit der Stadt Titisee-Neustadt oder Dritten werden durch die nachfolgenden Bestimmungen nicht berührt. Soweit besondere Vereinbarungen, die die BPS mit der Stadt Titisee-Neustadt oder Dritten getroffen hat, nicht ausdrücklich etwas anderes regeln, bleiben die Bestimmungen dieser Haus- und Be-nutzungsordnung unberührt.

(3) Das BADEPARADIES SCHWARZWALD besteht aus den öffentlich zugänglichen Empfangsbereichen (nachfolgend zusammenfassend „Foyer" genannt) sowie den räumlich voneinander getrennten Gebäudekomplexen „Galaxy", „Palmenoase" und „Palais Vital" (nachfolgend „Gebäudekomplexe" genannt).

(4) Vorvertragliche und vertragliche Rechtsbeziehungen werden zwischen dem Gast und der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH bzw. der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH mit folgenden Maßgaben begründet:

a) Etwaige Rechte und Ansprüche von Gästen aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des „Foyer" und ihrem dortigen Aufenthalt richten sich gegen beide Betreibergesellschaften, die insoweit als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften. Etwaige Rechte und Ansprüche gegen Gäste aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des „Foyer" und dem dortigen Aufenthalt von Gästen stehen der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH und der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH als Gesamtgläubiger (§ 428 BGB) zu.

b) Wechselseitige Ansprüche und Rechte aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des „Galaxy" bestehen nach Maßgabe der Regelungen dieser Haus- und Benutzungsordnung ausschließlich zwischen der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH und dem Gast. Insoweit scheidet eine gesamtschuldnerische Haftung der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH mit der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH aus; umgekehrt stehen der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH gegenüber Gästen aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des „Galaxy" keinerlei Ansprüche oder Rechte zu.

c) Wechselseitige Ansprüche und Rechte aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der „Palmenoase" und des „Palais Vital" bestehen nach Maßgabe der Regelungen dieser Haus- und Benutzungsordnung ausschließlich zwischen der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH und dem Gast. Insoweit scheidet eine gesamtschuldnerische Haftung der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH mit der Badeparadies Schwarzwald TN GmbH aus; umgekehrt stehen der Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH gegenüber Gästen aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der „Palmenoase" und des „Palais Vital" keinerlei Ansprüche oder Rechte zu.

§ 2 Aufenthalt im BADEPARADIES SCHWARZWALD

(1) Unbeschadet der nachfolgenden Absätze (2) und (3) ist folgenden Personen der Zutritt zur BPS aus Gründen des Infektionsschutzes nicht gestattet:

a) Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen;

b) Personen, die die sich aus den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Anordnungen im Einzelfall ergebenden Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß nachweisen können oder wollen.

(2) Der Aufenthalt im „Foyer" ist nur Personen gestattet, die beabsichtigen, einen Vertrag mit der BPS zu schließen. Dasselbe gilt für Personen, die andere Personen (z. B. Kinder) zu diesem Zweck in das BADEPARADIES SCHWARZWALD bringen oder von dort abholen, sowie für Personen, die auf Einladung oder aufgrund besonderer Erlaubnis der BPS das BADEPARADIES SCHWARZWALD besuchen. Ein Aufenthalt zu sonstigen Zwecken ist nicht gestattet.

(3) Der Aufenthalt in den Gebäudekomplexen ist nur während der Öffnungszeiten (§ 5) und nur Gästen gestattet, die über eine entsprechende Zutrittsberechtigung (§ 3) verfügen.

§ 3 Vertragsschluss, Zutrittsberechtigung, Altersbeschränkungen

(1) Ein Vertrag zwischen der BPS und dem Gast kommt erst zustande, wenn die BPS das Angebot des Gastes annimmt. Die Annahme des Angebots erfolgt dadurch, dass das Kassenpersonal dem Gast gegen Vorlage eines gültigen Online-Tickets eine Zutrittsberechtigung in Form eines Transponders aushändigt. Der Gast ist dazu verpflichtet, vor dem Verlassen des BADEPARADIESES SCHWARZWALD den ihm ausgehändigten Transponder zurückzugeben.

(2) Die BPS nimmt das Angebot von Gästen nur an, sofern die nachfolgenden Altersbeschränkungen nicht entgegenstehen:

a) „Galaxy"

Zutritt zum „Galaxy'" erhalten Personen unter 10 Jahren nur unter der Voraussetzung, dass sie von einem Elternteil oder einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.

b) „Palmenoase"

Zutritt zur „Palmenoase" erhalten grundsätzlich nur Personen ab 16 Jahren. Kinder bis zu 3 Jahren erhalten Zutritt zur „Palmenoase", wenn sie in Begleitung eines Elternteils oder einer volljährigen Aufsichtsperson sind. An Familientagen haben Kinder jeden Alters in Begleitung eines Elternteils oder einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt zur „Palmenoase".

c) „Palais Vital"

Zutritt zum textilfreien „Palais Vital" erhalten ausschließlich Personen ab 16 Jahren.
Absatz (4) bleibt unberührt.

(3) Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die BPS sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages annimmt. Die BPS behält sich vor, das Angebot aus betrieblichen (z. B. wegen eines überhöhten Besucheraufkommens) oder sonstigen sachlichen Gründen abzulehnen. Ein sonstiger sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls ernstlich zu befürchten ist, dass der Gast

a) gegen die nachfolgenden Bestimmungen verstoßen wird;

b) infolge seines körperlichen, geistigen oder sonstigen Zustandes sich oder andere während seines Aufenthalts im BADEPARADIES SCHWARZWALD gefährden
würde.

Für den Fall, dass die BPS das Angebot des Gastes nicht annimmt, erstattet sie ihm das für das Online-Ticket bezahlte Entgelt.

§ 4 Preise, Unübertragbarkeit der Zutrittsberechtigung

(1) Für die Möglichkeit zur Nutzung der Gebäudekomplexe erhebt die BPS aufgrund der Verschiedenartigkeit des jeweiligen Leistungsspektrums Eintritt in unterschiedlicher Höhe. Der zu zahlende Eintritt hängt darüber hinaus davon ab, welchen Tarif der Gast wählt bzw. welcher Tarif in Abhängigkeit von der Tageszeit, dem Wochentag oder sonstigen Umständen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt. Sofern der jeweilige Tarif eine begrenzte Verweildauer vorsieht, führt deren Überschreitung zu einer Erhöhung des Eintritts; eine Überschreitung der tariflich vorgesehenen Verweildauer kommt nur in Betracht, soweit der jeweilige Tarif eine solche Überschreitung nicht ausschließt. 

(2) Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Es ist nicht gestattet, die Zutrittsberechtigung einem anderen Gast entgeltlich oder unentgeltlich zur Benutzung zur Verfügung zu stellen oder sich die Zutrittsberechtigung eines anderen Gastes entgeltlich oder unentgeltlich zur Benutzung zur Verfügung stellen zu lassen. Eine Zurverfügungstellung zur Benutzung liegt vor, wenn der Besitz an der Zutrittsberechtigung übertragen wird, um sich oder einem anderen Gast vertragswidrig die Möglichkeit zur Nutzung eines Gebäudekomplexes zu verschaffen, ohne den hierfür von der BPS verlangten Eintritt zu bezahlen. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

§ 5 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten gibt die BPS durch Aushänge bekannt.

§ 6 Vertragspflichten der BPS

Durch den Vertrag verpflichtet sich die BPS, dem Gast im Rahmen seiner Zutrittsberechtigung die Möglichkeit zur Nutzung des Leistungsangebots innerhalb des jeweiligen Gebäudekomplexes zu gewähren. Die Nutzungsmöglichkeit erstreckt sich auf die dem Gästeverkehr gewidmeten Flächen, Anlagen und Einrichtungen, soweit diese nicht aus betrieblichen oder sonstigen sachlichen Gründen durch die BPS vorübergehend gesperrt sind oder dem Gast im konkreten Fall infolge der Erschöpfung ihrer räumlichen Kapazität oder ihres zahlenmäßigen Kontingents nicht zur Verfügung stehen; die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Rechte und Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.

§ 7 Allgemeine Vertragspflichten des Gastes

(1) Der Gast verpflichtet sich durch den Vertrag, der BPS den vereinbarten Eintritt für den gewählten Gebäudekomplex zu bezahlen. Er verpflichtet sich ferner, der BPS etwaige Aufpreise für

a) den zahlungspflichtigen Übertritt in einen anderen Gebäudekomplex,

b) die im Rahmen des jeweiligen Tarifs zugelassene Überschreitung einer tariflich vorgesehenen Verweildauer oder

c) die Inanspruchnahme sonstiger zahlungspflichtiger Zusatzleistungen (wie etwa Speisen oder Getränke)

zu bezahlen.

(2) Der Gast verpflichtet sich durch den Vertrag,

a) seine Zutrittsberechtigung

aa) jederzeit mit sich zu führen;

bb) den Angestellten der BPS und ihren sonstigen Erfüllungsgehilfen beim Betreten eines Gebäudekomplexes sowie auf jederzeitige Aufforderung hin vorzuzeigen und ggf. zu Kontrollzwecken auszuhändigen;

b) die Flächen, Anlagen und Einrichtungen des BADEPARADIESES SCHWARZWALD schonend sowie pfleglich zu behandeln und sie nicht zu verunreinigen;

c) sich so zu verhalten, dass er sowohl generell als auch vor dem Hintergrund eines etwaigen Alkoholgenusses

aa) weder sich noch andere gefährdet;

bb) andere Gäste nicht belästigt, stört oder in ihrem Anstandsgefühl verletzt. Er hat alles zu unterlassen, was unter Zugrundelegung gesellschaftlicher Regeln und Gepflogenheiten ungebührlich ist;

d) die ausgeschilderten Warn- und sonstigen Verhaltenshinweise der BPS zu beachten;

e) im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im BADEPARADIES SCHWARZWALD stehenden Aufforderungen der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der BPS nachzukommen;

f) sich nach dem Ablegen der Straßenbekleidung aus hygienischen Gründen in den hierfür vorgesehenen Duschräumen zu reinigen; der Gast verpflichtet sich zugleich dazu, das „Galaxy" sowie die „Palmenoase" ausschließlich in Badebekleidung zu betreten;

g) keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil anderer Gäste oder der BPS zu begehen. Erlangt die BPS Kenntnis von einem Sachverhalt, der den Verdacht begründet, dass ein Gast im BADEPARADIES SCHWARZWALD eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, bringt sie diesen Sachverhalt bei der zuständigen Behörde zur Anzeige. Weitere Schritte der BPS gegenüber demjenigen, der einer im BADEPARADIES SCHWARZWALD begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtig ist, bleiben hiervon unberührt.


§ 8 Verbote

(1) Es ist dem Gast verboten, im BADEPARADIES SCHWARZWALD sexuelle Handlungen an sich oder an anderen Gästen vorzunehmen oder von anderen Gästen sexuelle Handlungen an sich vornehmen zu lassen.

(2) Es ist dem Gast nicht erlaubt, in das BADEPARADIES SCHWARZWALD Getränke und Nahrungsmittel jeder Art (einschließlich Süßigkeiten) mitzubringen, zu verzehren oder von anderen Gästen mitgebrachte Getränke oder Nahrungsmittel zu verzehren. Dieses Verbot gilt nicht für Getränke und Nahrungsmittel,

a) auf die ein Gast aus medizinischen oder sonstigen Gründen angewiesen oder (z. B. infolge von Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten) beschränkt ist;

b) die objektiv für Neugeborene, Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind (wie z. B. abgefüllte Milch, Gläschennahrung, Brei).

Die BPS verpflichtet sich dem Gast gegenüber, Getränke-, Nahrungs- und Genussmittel vorzuhalten und zu angemessenen Preisen anzubieten. Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob die Preise in der Gastronomie marktüblich sind.

(3) Es ist dem Gast nicht erlaubt, in das BADEPARADIES SCHWARZWALD mitzubringen oder dort mit sich zu führen:

a) Betäubungsmittel jeder Art mit Ausnahme rezeptpflichtiger Medikamente, die dem Gast ärztlich verordnet wurden;

b) Behältnisse aus Glas, Porzellan, Keramik oder sonstigen zerbrechlichen Materialien; werden dem Gast in einer der gastronomischen Einrichtungen des BADEPARADIESES SCHWARZWALD Speisen oder Getränke in derartigen Behältnissen dargereicht, dürfen diese nur ihrem Zweck entsprechend und nur innerhalb der jeweiligen gastronomischen Einrichtung verwendet werden;

c) Tiere; aus hygienischen Gründen gilt das Verbot auch für Tiere, deren Zweck darin besteht, Nachteile auszugleichen, die sich aus dem körperlichen oder geistigen Zustand eines Menschen ergeben können (z. B. Blindenhund);

d) Messer oder sonstige gefährliche Gegenstände; gefährliche Gegenstände sind alle Werkzeuge und Stoffe, die angesichts ihres Materials, ihrer Zusammensetzung und/oder ihrer übrigen Beschaffenheit dazu geeignet sind,

aa) gegen einen Menschen so eingesetzt zu werden, dass erhebliche Verletzungen entstehen (z. B. Schraubenzieher, Hammer, Schlagstock, Baseballschläger); wird dem Gast in einer der gastronomischen Einrichtungen des BADEPARADIESES SCHWARZWALD ein Messer zur Verfügung gestellt, darf dieses nur seinem Zweck entsprechend und nur innerhalb der jeweiligen
gastronomischen Einrichtung verwendet werden;

bb) die körperliche Unversehrtheit eines Menschen zu beeinträchtigen (z. B. ätzende Flüssigkeiten).

(4) Es ist nicht gestattet, außerhalb der hierfür vorgesehenen Zonen zu rauchen. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung aller Arten sogenannter elektronischer Zigaretten.

(5) Es ist nicht gestattet, eigene Aufgussmittel in das BADEPARADIES SCHWARZWALD mitzubringen sowie selbst oder von einem Dritten mitgebrachte Aufgussmittel im BADEPARADIES SCHWARZWALD mit sich zu führen oder zum Zwecke eines Aufgusses zu verwenden.

(6) Es ist vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der BPS nicht gestattet, im BADEPARADIES SCHWARZWALD

a) Werbeprospekte, Flyer, Druckschriften oder Ähnliches auszulegen, anzubringen
oder zu verteilen;

b) Handlungen vorzunehmen, die den gewerblichen Interessen des Gastes oder eines Dritten zu dienen bestimmt sind;

c) Versammlungen durchzuführen oder hierzu aufzurufen;

d) Handlungen vorzunehmen, die auf die Verbreitung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen gerichtet sind oder der politischen Willensbildung dienen;

e) Unterschriften- oder Spendenaktionen durchzuführen.

§ 9 Aufsichtspflichten

(1) Den Eltern obliegt die Aufsichtspflicht über ihr Kind. Diese Pflicht wird nicht dadurch aufgehoben, dass die BPS im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht Personal einsetzt, das Gefahren erkennen und abwehren soll. Die Eltern haben während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts im BADEPARADIES SCHWARZWALD eigenverantwortlich darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht zu Schaden kommen. Darüber hinaus haben die Eltern Sorge dafür zu tragen, dass ihre Kinder nicht gegen die Regelungen dieser Haus- und Benutzungsordnung verstoßen.

(2) Die Pflichten aus vorstehendem Absatz (1) treffen auch denjenigen, dem ein Kind während des Besuchs des BADEPARADIESES SCHWARZWALD zur Beaufsichtigung anvertraut wurde.

(3) Eine Haftung der BPS nach Maßgabe von § 14 wird durch die vorstehenden Absätze (1) und (2) nicht berührt.

§ 10 Benutzung von Schränken und Schließfächern, Einbringung von Wertsachen

(1) Die BPS stellt dem Gast kostenfrei Schränke zur Aufbewahrung seiner Kleidung sowie Schließfächer zur etwaigen Aufbewahrung von Wertsachen zur Verfügung. Der Verschlussmechanismus der Schränke wird dadurch aktiviert und deaktiviert, dass der Transponder an den Schließzylinder geführt wird. Die Schließfächer sind so beschaffen, dass sie mit einem Schlüssel geöffnet und verschlossen werden können.

(2) Die BPS übernimmt im Rahmen des Zumutbaren Anstrengungen, um einer gewaltsamen Öffnung von Schränken und Schließfächern durch Nichtberechtigte vorzubeugen. Die Schränke und Schließfächer sind ihrer Konstruktionsweise und ihrer Zweckbestimmung nach nicht so beschaffen, dass sie Versuchen einer gewaltsamen Öffnung mit hinreichender Sicherheit dauerhaft standhalten. In seinem eigenen Interesse sollte der Gast daher davon absehen, Wertsachen in Schränke oder Schließfächer einzubringen.

(3) Dem Gast obliegt es, durch Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dafür Sorge zu tragen, dass Nichtberechtigte nicht in den Besitz des ihm überlassenen Transponders bzw. des Schlüssels zu dem von ihm benutzten Schließfach bzw. Schrank gelangen und hierdurch die Möglichkeit erhalten, auf den Inhalt des Schließfachs bzw. Schranks zuzugreifen.

(4) Für den Fall, dass dem Gast im Zusammenhang mit der Öffnung von Schränken oder Schließfächern durch einen Nichtberechtigten Schäden entstehen, richtet sich die Haftung der BPS nach § 14.

§ 11 Videoüberwachung

Im Bereich der Schließfächer sowie in weiteren Bereichen des BADEPARADIESES SCHWARZWALD findet eine Videoüberwachung statt. Hierauf wird an den betroffenen Orten nochmals durch Schilder hingewiesen, auf denen auch die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen gegeben werden.

§ 12 Verstöße gegen die Haus- und Benutzungsordnung, Mitteilung von Personalien

(1) Verstößt ein Gast gegen Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung, ist die BPS unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Art, der Schwere und der Dauer des Verstoßes sowie seiner Folgen, dazu berechtigt, den Gast für den jeweiligen Tag von der weiteren Nutzung auszuschließen und des BADEPARADIESES SCHWARZWALD zu verweisen. Die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Rechte und Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.

(2) Besteht aufgrund objektiver Tatsachen die Gefahr, dass ein Gast zukünftig gegen die Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen wird, ist die BPS unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dazu berechtigt, den Gast für einen längeren Zeitraum von der Nutzung auszuschließen (nachfolgend „Hausverbot" genannt). Die Dauer des Hausverbots legt die BPS nach billigem Ermessen fest. Die BPS hört den Gast an, bevor sie ein Hausverbot ausspricht. Die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Rechte und Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.

(3) Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder einem auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhenden Verdacht eines solchen Verstoßes teilt der Gast der BPS seine Personalien (Name, Vorname, ladungsfähige Anschrift) mit und weist sich durch geeignete Dokumente (z. B. Personalausweis, Führerschein) aus. Eine Kopie der Dokumente wird nicht erstellt.

(4) Der Gast weist sich auch dann gemäß vorstehendem Absatz (3) aus und teilt der BPS die dort genannten Daten mit, wenn die BPS an der Kenntnis dieser Daten ein rechtliches Interesse hat. Ein entsprechendes rechtliches Interesse besteht insbesondere, wenn diese Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechten
oder Ansprüchen der BPS erforderlich sind.

§ 13 Haftung des Gastes

Verletzt der Gast schuldhaft eine Pflicht aus dem zwischen ihm und der BPS zustande gekommenen Vertragsverhältnis, haftet er der BPS nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz. Dasselbe gilt für schuldhafte Pflichtverletzungen durch Personen, für die der Gast kraft Gesetzes einzustehen hat. Auf die Regelungen über den Betrieb der Gebäudekomplexe durch die verschiedenen Betreibergesellschaften und die sich hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen (§ 1 Absatz (4)) wird verwiesen.

§ 14 Haftung der BPS

(1) Die BPS haftet dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der BPS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiter haftet die BPS dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der BPS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast als Vertragspartner der BPS regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der BPS auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dasselbe gilt, wenn dem Gast Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(3) Im Übrigen haftet die BPS dem Gast nicht für Schäden.

(4) Auf die Regelungen über den Betrieb der Gebäudekomplexe durch die verschiedenen Betreibergesellschaften und die sich hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen (§ 1 Absatz (4)) wird verwiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Titisee, im Dezember 2022

Badeparadies Schwarzwald TN GmbH
Badeparadies Schwarzwald TN Familienbad GmbH

Edelfried Balle ppa. Jochen Brugger
Geschäftsführer Managing Director | Mitglied der Geschäftsleitung